Holzzäune und -palisaden
Abfälle von mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, die Wirkstoffe wie Quecksilber, Arsen- und/oder Chrom-Kupfer-
Verbindungen beinhalten oder mit Teerölen o. ä. behandelt sind, z. B.: Jägerzäune, Weinbergpfosten,
Bahnschwellen, Holz von Gartenhäusern, Telegrafenmasten, teerölgetränkte Hölzer, Dachlatten und –balken
(rot oder grün), Holzaußentüren und -fenster / Rahmen, Holz-Carports
Diese Materialien können nur über die Deponie entsorgt werden und zählen nicht zum Sperrmüll.
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