Gewerbeabfall
Gewerbetreibende unterliegen ebenso wie Privathaushalte dem Anschluss- und Benutzungszwang. Da Gewerbebetriebe aber sehr spezifische Abfälle und Abfallmengen haben können, können sie sich unter bestimmten Bedingungen vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien lassen. Falls Sie hierzu Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an uns, Wir beraten Sie gerne!
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